Im frühen Mittelalter wurden Abgaben vor allem als direkte Pflicht an den Lehnsherrn geleistet, um Kriegskosten zu decken und die Herrschaft zu sichern. Diese Zahlungen waren oft unregelmäßig, stark regionalisiert und kaum transparent. Mit der Entstehung von Reichssteuern im Heiligen Römischen Reich wurde ein zentraler Fiskus geschaffen, doch die Belastung blieb stark abhängig von lokalen Fürstentümern und deren wirtschaftlichen Möglichkeiten. Erste schriftliche Steuerregister, die später als Grundlagen für moderne Buchführung dienten, entstanden im 13. Jahrhundert und verdeutlichten das wachsende Bedürfnis nach einheitlicher Erhebung.
Der Wendepunkt kam mit den napoleonischen Reformen Anfang des 19. Jahrhunderts, als das moderne Steuerrecht eingeführt wurde: einheitliche Einkommens‑ und Mehrwertsteuern ersetzten die vielfachen Lokalabgaben. Die Weimarer Republik versuchte 1919 durch die Einführung der Lohnsteuer die Progressivität zu erhöhen, doch die hyperinflationäre Krise untergrub ihre Wirkung. Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte die Bundesrepublik in den 1950ern das Grundsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz, die bis heute die Basis bilden.